Die Auswahl des jeweilig fachlich geeigneten Servicepersonals für die beauftragte Leistung obliegt einzig der Montageleitung von ROK Elektroanlagen.
1.2 Übersteigen die Übernachtungskosten die vorgenannte Pauschale, werden die Mehrkosten gegen Nachweis berechnet. Die Vorsteuerentlastung ist in vorstehenden Verrechnungssetzen bereits berücksichtigt
1.3 Die aufgeführten Montagesätze sind rein netto, zzgl. gültiger MwSt. und innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
2. Arbeitszeit
2.1 Die Normalarbeitszeit einschließlich Reise-, Rüst-, und Wartezeit gilt an den Werktagen Montag
bis Freitag zwischen 7:00 und 16:00 Uhr. Jegliche Überstunden, Arbeiten außerhalb der
Normalarbeitszeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit ist den Monteuren nur mit ausdrücklicher
Genehmigung unserer Montageleitung gestattet und werden mit nachfolgenden Zuschlägen
berechnet.
3. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie Reise-, Rüst- und Wartezeit
3.1 25% für die ersten beiden Überstunden/Arbeitsstunde außerhalb der Normalarbeitszeit an den
Werktagen Montag bis Freitag.
3.2 50% ab der 3. Überstunde/Arbeitsstunde außerhalb der Normalarbeitszeit täglich, sowie für
Arbeiten an Samstagen.
3.3 50% für Nachtarbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zwischen 19:00 und 7:00 Uhr.
3.4 70% für Arbeiten an einem Sonntag
3.5 100% für Arbeiten an lohnzahlungspflichtigen Feiertagen, die auf einen Werktag fallen.
3.6 150% für Arbeiten an lohnzahlungspflichtigen Feiertagen, die auf einen Samstag oder einen
Sonntag fallen.
4. Stundensätze externe Spezialisten
Der Einsatz von externen Spezialisten erfolgt nur nach vorheriger Absprache. Die an uns berechneten Originalstundensätze / Reisekosten und sonstige Auslagen des Unterlieferanten werden mit einem Aufschlag in Höhe von 20% weitergegeben
5. Reise- und Wartezeit
Wir berechnen den Zeitaufwand für die Hin – und Rückreise ab Firmenstandort bzw. ab Wohnort de Monteure. Wartezeit wird berechnet, wenn das Montagepersonal aus nicht von uns zu vertretenden
Gründen mit der Arbeit nicht beginnen, nicht weiterarbeiten kann oder an der Abreise verhindert ist.
6. Reisekosten
Wir behalten uns vor, das Verkehrsmittel (Montagefahrzeug) für die jeweiligen Einsatzfälle zu wählen.
Flugreisen, Bahnreisen oder Mietwagen werden im Bedarfsfall durch uns besorgt und nach Aufwand
berechnet.
7. Arbeitsvorbereitung / Rüstzeit
Zur Beschaffung der Fahrkarten, herrichten der Werkzeuge und Information des Montagepersonals
durch Konstruktion und Montageleitung, sowie sonstige Arbeiten zur Vorbereitung der
Servicetätigkeiten werden im Bedarfsfall bis zu 3 Stunden vor und nach der Montage als Arbeitszeit
nach dem entsprechenden Verrechnungssatz berechnet.
Zusätzlich gilt für unser Angebot, sofern im Angebot keine anderen Angaben gemacht wurden:
– Rohstoffpreise:
Durch die aktuelle Rohpreissituation behalten wir uns vor, die Preiserhöhungen der Lieferanten an Sie weiter zu berechnen.
– Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt zurzeit ca. 12-14 Wochen nach technisch und kaufmännisch restlos geklärter Auftragserteilung. Unsere Lieferzeitzusage setzt voraus, dass uns alle erforderlichen Planungsunterlagen umgehend – spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Auftragserteilung – zugehen. Von uns erstellte Pläne sind ebenfalls spätestens innerhalb einer Woche nach Vorlage zu genehmigen. Treten Verzögerungen im vorgenannten Planungs- und Genehmigungsverfahren auf, verlängert sich automatisch ohne weiteren Schriftverkehr die von unsangegebene Lieferzeit.
– Montage
Lieferung frei Baustelle, mit Baustellenmontage.
– Angebotsbindefrist
An unser Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden. Die Bindefrist bezieht sich im Falle von Ergänzungen oder Änderungen stets auf das letzte gültige Angebot.
– Zahlungsbedingungen
Wegen der erheblichen Vorfertigungskosten liegen dem Angebot, die branchenüblichen
Zahlungsbedingungen zugrunde. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird gilt wie folgt:
30 % des Auftragswertes bei Bestellung,
30 % des Auftragswertes nach Ablauf des ersten Drittels der vereinbarten Lieferfrist,
30 % des Auftragswertes nach Ablauf des zweiten Drittels der vereinbarten Lieferfrist,
10 % des Auftragswertes bei Fertigmeldung und Rechnungslegung.
Alle Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles nach
Zahlungsaufforderung fällig, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gilt ausdrücklich als vereinbart,
dass vom ersten Tag der Überschreitung des Zahlungsziels 12 % Verzugszinsen verrechnet werden.
Die Bearbeitungskosten bei Zahlungsverzug werden pro Mahnvorgang zusätzlich mit 50,00 € netto in
Ansatz gebracht. Wir behalten uns außerdem vor, bei Zahlungsverzug gemäß §648a BGB –
Bauhandwerksicherungsgesetz – für unsere offenen Forderungen entsprechende Sicherheiten zu
verlangen. Darüber hinaus gilt das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
§ 271a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie dessen weitere Paragrafen 286, 288, 308 und 310
BGB.