Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der ROK Elektroanlagen GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung bestätigt oder durch die Ausführung der Leistung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, der Auftragsbestätigung oder des Vertrages.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen nach eigenem Ermessen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Ausführung der Leistungen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit möglich ist und stellt den erforderlichen Zugang sicher.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der Leistungen, so verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, trägt der Auftraggeber.
5. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Leistungen.
Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, so gilt die Abnahme als erfolgt.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
11. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrages gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: Januar 2025